Kollektivphänomene im digitalen Raum
Kriminologische Dimensionen und strafrechtliche Herausforderungen
Durch die Entwicklungen der Digitalisierung und der weitreichenden Vernetzung haben sich neue Kommunikationsformen entwickelt, bei der sich eine Vielzahl von Personen an einem öffentlichen Austausch beteiligen und den sozialen digitalen Raum auch zu kollektiv wirkenden emotionalisierten, kritischen Äußerungen bis hin zu Angriffen gegen Dritte nutzen.
Das DFG-geförderte Projekt (Laufzeit 01.01.2021 – 31.12.2024) analysiert diese Phänomene am Beispiel des Netzwerks Twitter und hat sich zum Ziel gesetzt, das schädigende Potenzial solcher Empörungswellen kriminologisch zu untersuchen und anhand dieser Erkenntnisse die strafrechtlichen Regelungen kritisch zu hinterfragen.
Hierfür wurden vom 01.03.2020 bis 15.10.2020 die aufkommenden Themen im deutschsprachigen Twitter-Netzwerk anhand der verwendeten Hashtags automatisiert ausgewertet, wodurch thematische Wellen frühzeitig erkannt und die dazugehörigen Beiträge sowie die Struktur der beteiligten Accounts noch während des Stattfindens der Welle erfasst werden konnten. So ist auch eine gesonderte Auswertung später gelöschter Tweets möglich.
Im Rahmen des Projekts werden diese Daten um Erhebungen zu den Reichweiten der einzelnen Tweets und zu Profilen zentraler Akteure ergänzt. Anhand statistischer Werte und Textanalysen werden dann grundlegende Eigenschaften der Kollektivphänomene sowie ihr inhaltlicher und sprachlicher Verlauf erfasst, wodurch die beeinträchtigten Rechtsgüter sichtbar werden. Zudem wird die Stimmung der einzelnen Beiträge und der gesamten Debatte durch Sentimentanalysen ermittelt. Mithilfe von Methoden der sozialen Netzwerkanalyse werden darüber hinaus die Struktur der beteiligten Akteure und die Intensität der Beteiligung untersucht. So kann u. a. erforscht werden, wie stark die Akteure in der konkreten Debatte interagieren und damit kollektiv handeln und ob darüber hinaus längerfristige Verbindungen zwischen ihnen bestehen. Auch das Wirken zentraler Akteure und der Einfluss sogenannter Bots wird genauer untersucht. Im Anschluss wird diskutiert, ob die geltenden Regelungen hinsichtlich der Strafbarkeit einer Beteiligung an derartigen Phänomenen und die strafrechtliche Zurechnungssystematik den Kollektivphänomenen des digitalen Raums gerecht werden können und wo möglicherweise Anpassungen notwendig sind.