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Kriminologie im Studium der Rechtswissenschaften

Stellenwert, Lernziele, Praxisbezug

Lehre und Forschung stellen die beiden Kernmissionen der Hochschulen dar. Während kriminologische Forschung etwa auf Tagungen und in Fachpublikationen regelmäßig im Mittelpunkt steht, trifft dies auf kriminologische Lehre nur selten zu. Das Forschungsprojekt widmet sich diesem blinden Fleck, indem es Studium und Lehre im Lehrgebiet Kriminologie innerhalb des Jurastudiums untersucht. Das Lehrgebiet umfasst dabei neben der Kriminologie im engeren Sinne auch die Bereiche Jugendkriminalrecht, Strafvollzug, Kriminalrechtliche Sanktionen, Kriminalpsychologie etc.. Im Fokus der Betrachtung stehen die Aspekte Stellenwert, Lernziele und Praxisbezug.


Als Ausgangspunkt werden jeweils die Besonderheiten für Studium und Lehre herausgearbeitet, die sich aus dem Fach selbst, aus der Einbettung in das Studium der Rechtswissenschaften sowie aus den hochschulpolitischen und faktischen Rahmenbedingungen ergeben. Herausforderungen und Fragestellungen, die aus diesen Besonderheiten erwachsen, werden maßgeblich aus hochschuldidaktischer Sicht reflektiert und beantwortet. Berücksichtigt werden dabei ausschließlich Erkenntnisse der Hochschuldidaktik, die auf Evidenz basieren. Als Perspektive wird die der Lehrenden eingenommen. Das Forschungsfeld wird so aufbereitet, dass es ihnen die Möglichkeit eröffnet, eigene Umsetzungsstrategien für ihre Lehrveranstaltungen entwickeln zu können.

Stellenwert

Bei der Ermittlung des Stellenwerts werden anhand von zuvor festgelegten Indikatoren Anhaltspunkte für die aktuelle Bedeutung des Lehrgebiets gesucht. Aus methodischer Sicht geschieht dies mittels einer Dokumentenanalyse als Vollerhebung an allen deutschen Rechtsfakultäten. Die Kenntnis des Stellenwerts des Lehrgebiets dient nicht zuletzt auch der Einordnung der Erkenntnisse über die Lernziele und den Praxisbezug.

Lernziele

Lernziele stehen zunehmend im Mittelpunkt hochschuldidaktischer Betrachtung. Die Lehrenden legen dabei fest, welche Kenntnisse, Fähigkeiten, Einstellungen, Bereitschaften etc. sich die Studierenden im Lehrgebiet Kriminologie aneignen sollten. Im Rahmen einer Online-Befragung werden Lehrende des Lehrgebiets nach den Lernzielen ihrer Lehrveranstaltungen gefragt. Ausgerichtet an den daraus gewonnenen Erkenntnissen werden Lehrmethoden ermittelt, die der Spezifik der Ziele gerecht werden.

Praxisbezug

Die Vorbereitung der Studierenden auf die Anforderungen an die berufliche, gesellschaftliche, politische und kulturelle Praxis wird zunehmend zum Leitziel universitärer Ausbildung. Für Studierende steht oftmals die Anwendbarkeit des Gelernten im Vordergrund. Auch das Freiburger Memorandum zur Lage der Kriminologie in Deutschland greift die Forderung nach Praxisbezügen nachdrücklich auf. Zu fragen ist danach, in welchem Verhältnis theoriegeleitete und praxisbezogene Lehre stehen sollten und wie im Lehrgebiet Kriminologie praxisbezogen gelehrt werden kann. Auf der Grundlage von hochschuldidaktischen Konzepten und Modellen werden sowohl Möglichkeiten der inhaltlichen Gestaltung der Lehrveranstaltungen, als auch eine Auswahl an Lehrmethoden diskutiert. Im Rahmen der Online-Befragung werden Lehrende dazu befragt, inwieweit diese theoretisch erarbeiteten Vorschläge auch in der Lehrpraxis eine Rolle spielen bzw. spielen können.

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Abgeschlossene Projekte

Kollektivphänomene im digitalen Raum

Das Projekt untersucht am Beispiel des Kurznachrichtendienstes Twitter den Verlauf thematischer Wellen als kollektive Phänomene des digitalen Raums. Anhand der hierfür erhobenen Daten werden die Themen und Verläufe insbesondere solcher Wellen mit politischen und gesellschaftsrelevanten Inhalten sowie die Struktur der beteiligten Akteure analysiert. In einem zweiten Teil werden dann die sich hieraus ergebenden Konsequenzen für das Strafrecht thematisiert.

Radikalisierung im digitalen Zeitalter (RadigZ)

Das Projekt analysiert, inwieweit Internetpropaganda eine Radikalisierung in der realen (Offline-) Welt bedingt bzw. fördert. Dabei interessieren Radikalisierungsverläufe als Prozesse, die im Grundsatz reversibel sind und auch in Deradikalisierung münden können.

Illegale Drogenmärkte außer- und innerhalb von Justizvollzugsanstalten

In diesem Projekt geht es um illegale Drogenmärkte außer- und innerhalb von Justizvollzugsanstalten – mit dem Schwerpunkt auf Cannabishandel. Wie gelangen die Drogen zu den Gefangenen? Bedienen sie sich hierfür der Kontakte, die für sie auch in Freiheit maßgeblich waren? Und welche Akteure spielen sonst noch eine Rolle? Im Rahmen des qualitativen Projekts werden bundesweit Gefangene bzw. Personen mit Hafterfahrung sowie Expertinnen und Experten aus Justiz und Polizei interviewt.

Mädchen- und Frauenkriminalität im deutsch-griechischen Vergleich

Das Projekt „Mädchen- und Frauenkriminalität im deutsch-griechischen Vergleich“ widmete sich der Frage, wie sich der niedrige Anteil der Kriminalität von Mädchen und Frauen an der gesamten registrierten Kriminalität erklären lässt. Dabei interessierte uns insbesondere die bisher wenig erforschte Anzeigenbereitschaft gegenüber Frauen in Verbindung mit der Frage, ob das Geschlecht des Täters einen Einfluss auf die Beurteilung der Schwere der Tat hat.

Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen

Das Land NRW hat zum 1. Januar 2011 die „Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit und über die entsprechende Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen“ in Kraft gesetzt und versucht, über ein einheitliches Verfahren und durch flankierende Maßnahmen die Verurteilte besser zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit zu motivieren. Das Institut für Kriminologie der Universität zu Köln evaluierte von Juni 2011 bis Juni 2013 die neuen Maßnahmen.