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Lehre

Kriminologie, Jugendkriminalrecht, Strafvollzug (SP 13)

SPB 13 Einführungsvideo

Kriminologie, Jugendkriminalrecht, Strafvollzug

Die Kriminologie befasst sich u.a. mit den Erscheinungsformen und Gründen für Kriminalität sowie den gesellschaftlichen Reaktionen darauf. Ein besonderer Reiz des Studiums in diesem Schwerpunktbereich geht von seinem interdisziplinären und erfahrungswissenschaftlichen Zusammenhang aus. Die Kriminologie ist eine empirische Wissenschaft, in der Sichtweisen und Methoden der Sozialwissenschaften zur Geltung kommen (Kriminal-Soziologie, Kriminal-Psychologie, Kriminal-Pädagogik usw.). Ihr Erkenntnisinteresse ist auf Rechtstatsachen gerichtet, also darauf, ob und wie Recht tatsächlich umgesetzt wird. In der Sanktionenforschung geht es beispielsweise darum, ob die gesetzlichen Sanktionsprogramme (z.B. des Jugendkriminalrechts) umgesetzt werden und ob sie, gemessen an den Zielen, wirksam sind. Dadurch dass nach den Entstehungsbedingungen, der Wirksamkeit und den Wirkungen des Kriminalrechts gefragt wird, bietet die Kriminologie die Möglichkeit, Strafrecht und Strafjustiz gleichsam von außen, aus einer manchmal kritischen Distanz wahrzunehmen. Man kann die Kriminologie daher als die Basiswissenschaft für die allgemeine Kriminalpolitik sowie für die konkreten strafverfahrensrechtlichen Entscheidungen betrachten. Benötigt werden derartige Kenntnisse von allen, die in irgendeiner Form an der Gestaltung der Kriminalpolitik oder an der direkten Anwendung des Strafrechts beteiligt sind (z.B. Strafgerichte, Jugendgerichte, Staatsanwaltschaft, Strafverteidigung, Strafvollzug, Straffälligenhilfe, Polizei, Ministerien, Journalismus).

Strafrecht und Jugendkriminalrecht verfolgen, in jeweils unterschiedlichen Formen, das Ziel des Rechtsgüterschutzes. Der Strafvollzug hat die Aufgabe, mit seinen Gefängnissen die Menschen vor weiterer Kriminalität zu schützen und künftiges Legalverhalten der Insassen zu erreichen. Auch hier befasst sich der Schwerpunkt zum einen mit den entsprechenden rechtlichen Programmen, die das Ziel der Prävention verfolgen, zum anderen wird die betreffende Rechtswirklichkeit erfahrungswissenschaftlich untersucht.

Vorlesungen im Kernbereich

Die Fächer des Kernbereichs (Einführung in die Kriminologie; Kriminologie der Einzeldelikte; Jugendkriminalrecht und Strafvollzug) behandeln den erfahrungswissenschaftlichen Zugang zum strafrechtlichen Feld. In der kriminologischen Einführungsveranstaltung geht es u.a. um Kriminalstatistiken und die Notwendigkeit ihrer Ergänzung durch kriminologische Dunkelfeldforschung, um Zusammenhänge zwischen Kriminalität und Alter bzw. Geschlecht, aber auch um Determinanten der Anzeigebereitschaft sowie um Viktimologie (Lehre vom Verbrechensopfer) und Kriminalprävention. In der Vorlesung "Kriminologie der Einzeldelikte" werden die allgemeinen Lehren wiederholt und überprüft, z.B. anhand der Wirtschafts-, Gewalt- und Organisierten Kriminalität.

Die beiden anderen Vorlesungen vertiefen die Problematik des Zusammenspiels von rechtlichen Konzepten und tatsächlicher Praxis in den Bereichen des Jugendrechts und des Vollzugs. Da die registrierte Kriminalität vor allem junge Männer betrifft, hat das Jugendkriminalrecht zugleich eine große praktische Relevanz. Die Bedeutung des Vollzuges ergibt sich aus seiner Eingriffsintensität und der damit korrespondierenden Erwartung, gerade die schwersten Fälle der Kriminalität zu erfassen. Alle vier Vorlesungen werden in dichter Folge angeboten, nach Möglichkeit in jedem Semester. Thematische Übersichten und Literaturhinweise erfolgen in den jeweiligen Vorlesungen, verwendete Materialien können heruntergeladen werden.

Am Ende einer jeden Vorlesung wird eine zweistündige (Dauer: 120 Min.) Schwerpunktklausur angeboten, die - je nach Studienordnung - auch für Studierende anderer Fakultäten in Betracht kommt. Eine Klausur besteht aus diversen Fragen, die sich auf die kriminalrechtlichen und die erfahrungswissenschaftlichen Aspekte beziehen können; in der Regel ist kein juristisches Gutachten zu erstellen.

Vorlesungen im Wahlbereich

Die Vorlesungen des Wahlbereichs bieten thematische Erweiterungen und Vertiefungen an. Insbesondere bezwecken sie, Verbindungen zu benachbarten Fächern und Disziplinen herzustellen. Die kriminalrechtlichen Sanktionen thematisieren die Kriminalpolitik und Kriminologie des geltenden allgemeinen Strafrechts (Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Strafaussetzung zur Bewährung, Maßregeln der Besserung und Sicherung). Mit der Vorlesung Kriminalpsychologie erhalten die Studierenden nicht nur Einblicke in das kriminologisch relevante Verständnis des „normalen“ menschlichen Verhaltens, sie erleben zugleich, wann, wie und mit welchen Konsequenzen psychologische Begutachtungen in Strafverfahren eingeführt werden. Auch für diese Veranstaltungen besteht am Ende des Semesters die Möglichkeit einer zweistündigen Schwerpunktklausur. Die meisten der Lehrveranstaltungen des benachbarten strafrechtlichen Schwerpunkts 14 eignen sich für den Wahlbereich 13, so dass in jedem Semester ein reichhaltiges Vorlesungsangebot besteht. Die Abfolge, in der die dem Wahlbereich zuzurechnenden Veranstaltungen angeboten werden, ist lockerer; eine Garantie, dass alle in der Prüfungsordnung fakultativ vorgesehenen Vorlesungen abgehalten werden, kann nicht übernommen werden.

Schwerpunktseminar

Wir sind ferner bestrebt, für jedes Semester ein Schwerpunktseminar zum Kernbereich anzubieten. Oft stehen sogar zwei Seminare zur Auswahl. Diese Seminare, die nur Studierenden der Rechtswissenschaft zugänglich sind, greifen überwiegend Fragestellungen auf, die sich auf den Stoff der Kernbereichs-Vorlesungen beziehen und im Seminar vertieft werden sollen. Zum Teil werden auch, z.B. aus aktuellem Anlass, neuartige Themen ausgegeben, die freilich mit dem erlernten kriminologischen Rüstzeug erschlossen werden können. Unter Umständen sind, je nach Themenstellung, teils oder sogar überwiegend Quellen in englischer Sprache auszuwerten. Die Termine, organisatorischen Hinweise und weiteren Einzelheiten sind auf der Homepage dieses Instituts abrufbar. Das Spektrum der verfügbaren Schwerpunktseminare geht über die zuvor genannten Seminare aber noch erheblich hinaus, da grundsätzlich auch die primär für den Schwerpunkt 14 veranstalteten Seminare für den Schwerpunkt 13 angerechnet werden können. Nähere Auskünfte erteilen insoweit die betreffenden Veranstalter sowie das Prüfungsamt der Fakultät.

Die sechswöchige Schwerpunkthausarbeit sollte erst geschrieben werden, nachdem die Kernbereichsvorlesungen gehört worden sind. In dem betreffenden Seminar werden, in der Regel im Rahmen einer oder zweier Vorbesprechungen, ausführliche Hinweise zur Anfertigung der schriftlichen Ausarbeitung gegeben. Sie betreffen u.a. den Umfang, die wissenschaftliche Herangehensweise, Fragen der Literaturrecherche und -auswertung, das korrekte Zitieren sowie die nähere Ausgestaltung. Dieser Teil des Seminars findet in der der Vorlesungszeit vorgelagerten Zeitspanne statt. Spätestens nach der Abgabe der Arbeit zu Beginn der Vorlesungszeit erfolgen ferner Hinweise für den mündlichen Vortrag und die sich anschließende Diskussion. Die Termine für die Vorträge können en bloc gesetzt werden; es steht dem Dozenten aber auch frei, die Termine über die Vorlesungszeit zu verteilen. Für jeden Studierenden ist die Teilnahme am gesamten Seminar verpflichtend. Zur allgemeinen Vorbereitung der Prüfung wird außerdem regelmäßig für beide Schwerpunktbereiche 13 und 14 eine übergreifende Veranstaltung angeboten (Seminar „Wissenschaftliches Arbeiten“).

Bewerbungen für einen Seminarplatz im Schwerpunktbereich 13 erfolgen seit dem SS 2007 online über das Prüfungsamt der juristischen Fakultät (und sind somit nicht mehr direkt an den Lehrstuhl zu richten).

Weitere Informationen: Nähere Auskünfte sind im Sekretariat zu erhalten. Informationen zum Hauptstudium bietet Ihnen die Homepage des Dekanats.