Kollektivphänomene im digitalen Raum
Kriminologische Dimensionen und strafrechtliche Herausforderungen
Durch die Entwicklungen der Digitalisierung und der weitreichenden Vernetzung haben sich neue Kommunikationsformen entwickelt, bei der sich eine Vielzahl von Personen an einem öffentlichen Austausch beteiligen und den sozialen digitalen Raum auch zu kollektiv wirkenden emotionalisierten, kritischen Äußerungen bis hin zu Angriffen gegen Dritte nutzen.
Das DFG-geförderte Projekt (Laufzeit 01.01.2021 – 14.10.2025) analysiert diese Phänomene am Beispiel des Netzwerks Twitter und hat sich zum Ziel gesetzt, das schädigende Potenzial solcher Empörungswellen kriminologisch zu untersuchen und anhand dieser Erkenntnisse die strafrechtlichen Regelungen kritisch zu hinterfragen.
Hierfür wurden vom 01.03.2020 bis 15.10.2020 die aufkommenden Themen im deutschsprachigen Twitter-Netzwerk anhand der verwendeten Hashtags automatisiert ausgewertet, wodurch thematische Wellen frühzeitig erkannt und die dazugehörigen Beiträge sowie die Struktur der beteiligten Accounts noch während des Stattfindens der Welle erfasst werden konnten. So ist auch eine gesonderte Auswertung später gelöschter Tweets möglich.
Im Rahmen des Projekts werden diese Daten um Erhebungen zu den Reichweiten der einzelnen Tweets und zu Profilen zentraler Akteure ergänzt. Anhand statistischer Werte und Textanalysen werden dann grundlegende Eigenschaften der Kollektivphänomene sowie ihr inhaltlicher und sprachlicher Verlauf erfasst, wodurch die beeinträchtigten Rechtsgüter sichtbar werden. Zudem wird die Stimmung der einzelnen Beiträge und der gesamten Debatte durch Sentimentanalysen ermittelt. Mithilfe von Methoden der sozialen Netzwerkanalyse werden darüber hinaus die Struktur der beteiligten Akteure und die Intensität der Beteiligung untersucht. So kann u. a. erforscht werden, wie stark die Akteure in der konkreten Debatte interagieren und damit kollektiv handeln und ob darüber hinaus längerfristige Verbindungen zwischen ihnen bestehen. Auch das Wirken zentraler Akteure und der Einfluss sogenannter Bots wird genauer untersucht. Im Anschluss wird diskutiert, ob die geltenden Regelungen hinsichtlich der Strafbarkeit einer Beteiligung an derartigen Phänomenen und die strafrechtliche Zurechnungssystematik den Kollektivphänomenen des digitalen Raums gerecht werden können und wo möglicherweise Anpassungen notwendig sind.
Finanzierung
Ansprechpartnerin
Abgeschlossene Projekte
Ersatzfreiheitsstrafen bei schwer erreichbaren Personen vermeiden (EFS-SEP)
Im DFG- und SNF-geförderten Projekt "Worauf es im Gefängnis ankommt: Anstaltsklima und Resozialisierung im internationalen Vergleich" untersuchen wir mit der MQPL+-Methode drei Anstalten in Deutschland und der Schweiz.
Kollektivphänomene im digitalen Raum
Das Projekt untersucht am Beispiel des Kurznachrichtendienstes Twitter den Verlauf thematischer Wellen als kollektive Phänomene des digitalen Raums. Anhand der hierfür erhobenen Daten werden die Themen und Verläufe insbesondere solcher Wellen mit politischen und gesellschaftsrelevanten Inhalten sowie die Struktur der beteiligten Akteure analysiert. In einem zweiten Teil werden dann die sich hieraus ergebenden Konsequenzen für das Strafrecht thematisiert.
Kriminologie im Studium der Rechtswissenschaften – Stellenwert, Lernziele, Praxisbezug
Das Forschungsprojekt untersucht das Lehrgebiet Kriminologie im Studium der Rechtswissenschaften. Dabei werden die fachspezifischen Besonderheiten herausgearbeitet. Aus den Besonderheiten erwachsene Herausforderungen und Fragestellungen werden maßgeblich aus hochschuldidaktischer Sicht reflektiert und beantwortet.
Radikalisierung im digitalen Zeitalter (RadigZ)
Das Projekt analysiert, inwieweit Internetpropaganda eine Radikalisierung in der realen (Offline-) Welt bedingt bzw. fördert. Dabei interessieren Radikalisierungsverläufe als Prozesse, die im Grundsatz reversibel sind und auch in Deradikalisierung münden können.
Drogen im Strafvollzug – Konsum, Kultur, Kontrolle
Das Forschungsprojekt beschäftigt sich mit dem Thema „Drogen in Haft“ und damit verbundenen Folgen für den Alltag der Inhaftierten.
Illegale Drogenmärkte außer- und innerhalb von Justizvollzugsanstalten
In diesem Projekt geht es um illegale Drogenmärkte außer- und innerhalb von Justizvollzugsanstalten – mit dem Schwerpunkt auf Cannabishandel. Wie gelangen die Drogen zu den Gefangenen? Bedienen sie sich hierfür der Kontakte, die für sie auch in Freiheit maßgeblich waren? Und welche Akteure spielen sonst noch eine Rolle? Im Rahmen des qualitativen Projekts werden bundesweit Gefangene bzw. Personen mit Hafterfahrung sowie Expertinnen und Experten aus Justiz und Polizei interviewt.
Mädchen- und Frauenkriminalität im deutsch-griechischen Vergleich
Das Projekt „Mädchen- und Frauenkriminalität im deutsch-griechischen Vergleich“ widmete sich der Frage, wie sich der niedrige Anteil der Kriminalität von Mädchen und Frauen an der gesamten registrierten Kriminalität erklären lässt. Dabei interessierte uns insbesondere die bisher wenig erforschte Anzeigenbereitschaft gegenüber Frauen in Verbindung mit der Frage, ob das Geschlecht des Täters einen Einfluss auf die Beurteilung der Schwere der Tat hat.
Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen
Das Land NRW hat zum 1. Januar 2011 die „Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit und über die entsprechende Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen“ in Kraft gesetzt und versucht, über ein einheitliches Verfahren und durch flankierende Maßnahmen die Verurteilte besser zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit zu motivieren. Das Institut für Kriminologie der Universität zu Köln evaluierte von Juni 2011 bis Juni 2013 die neuen Maßnahmen.